You Are Here Studio – Christoph Nertz – AGB

1. Geltung

(1)  Die nachfolgenden AGB des „You Are Here! Studio GmbH“, Ringsheim (im Folgenden: YAH) gelten für alle Verträge oder Aufträge, die mit YAH geschlossen werden.

(2)  Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von YAH schriftlich akzeptiert, unverbindlich.

2. Nutzungsrechte

(1)  Die Leistungen von YAH sind urheberrechtlich geschützt. Die folgenden Regeln gelten aber auch dann, wenn dies nicht der Fall ist.

(2)  Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.

(3)  Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei YAH.

(4)  Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.

(5)  Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anderweitig geregelt ist. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern. Soweit der Vertragspartner eine Agentur ist, ist die Weitergabe der eingeräumten Rechte an den Endkunden des Vertragspartners gestattet.

(6)  Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung des Vertragspartners zur selbständigen Meldung bestimmter Nutzungen bei einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt unberührt.

3. Originale und Quellcodes

(1)  YAH ist nicht verpflichtet, Originale, Negative, Masterbänder, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

(2)  Der Vertragspartner hat ihm über- lassene Originale unverzüglich nach Gebrauch zurückzureichen. Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kos- ten in branchenüblicher Verpackung auf eigene Gefahr an YAH zurückzusenden.

(3)  YAH trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale überlassener Kopien. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.

4. Abnahme

Soweit YAH eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos in Benutzung nimmt.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand und Requisite ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken der Produkte ist gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird.

(2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von zwölf Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von YAH anerkannt sind.

6. Vorzeitige Kündigung

(1) Soweit YAH eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt, soweit für diesen Fall ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung von 40% des Angebotes zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB.

(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei YAH.

(3) Falls ein Auftrag trotz Buchung von dem Auftraggeber aufgekündigt wird, ist eine Aufwandsentschädigung von 40% des Angebotes an YAH zu entrichten und wird beim Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7. Mängelrüge & Gewährleistung

Der Vertragspartner hat die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei YAH zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind YAH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen.

8. Inhaltsverantwortlichkeit

(1) YAH ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen Normen des Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- , Wettbewerbs-, Datenschutzrechts oder sonstige Gesetze verstoßen können.

(2) Soweit der Vertragspartner YAH Inhalte anliefert oder Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der zu erstellenden Gestaltungselemente macht, hat er YAH von hieraus resultierenden Schäden (insbesondere bei urheberrechtlichen Problemen) freizuhalten.

(3) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er YAH für hieraus resultierende Schäden.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche gegen YAH sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

10. Geheimhaltung

(1) YAH wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln.

(2) Soweit YAH im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird YAH diese Verpflichtung weiterreichen.

11. Namensnennung und Referenzen

(1) YAH ist in den von YAH erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form namentlich als Agentur bzw. Urheber zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder YAH dies nicht ausdrücklich ablehnt. Die Ablehnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

(2) YAH ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

12. Textform

Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber YAH sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform oder eines Telefax.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Ettenheim. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Stand: Januar 2015